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Arbeitsamt

Weltreise und Arbeitsamt

Weltreise und Arbeitsamt

Das ewige Hin und Her mit dem Arbeitsamt. Auch wieder so ein Thema für sich, aber wichtig für all diejenigen, die weder ein Sabbatical noch eine Freistellung von der Arbeit bekommen haben. Nach diesen zwei Optionen bleibt meistens nur noch eine, nämlich das Arbeitsverhältnis zu beenden, sprich zu kündigen. So auch bei Björn und mir. Und genau hier beginnt die Neverending Strory zwischen Weltreise und Arbeitsamt.

Der ein oder andere wird sich nun fragen „Wieso das denn? Bei einer Weltreise steht man dem deutschen Arbeitsmarkt doch gar nicht zur Verfügung und hat dadurch auch gar kein Recht auf Arbeitslosengeld!“. Völlig korrekt, während einem Auslandsaufenthalt hat man keinen Anspruch auf die Leistungen des Arbeitsamtes. Wichtig ist das ganze für die Zeit nach der Reise. Denn hier entsteht eine Art „Gesetzeslücke“. Wie genau die funktioniert erfahrt ihr jetzt.

Allgemein

Prinzipiell hat man 12 Monate Zeit, sich nach Kündigung des Arbeitsverhältnises arbeitslos zu melden und dadurch Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen. Möchte man also nur 6 Monate verreisen, ist es nicht zwingend notwendig sich davor Arbeitslos zu melden. Möchte man jedoch länger als 12 Monate reisen und den Anspruch danach geltend machen, muss man sich für mind. 1 Tag arbeitslos gemeldet haben und das vor der Reise. Durch diese Arbeitslosenmeldung verlängert sich der Anspruch  auf das Arbeitslosengeld von 12 Monaten auf 4 Jahre. Eigentlich ziemlich easy oder? Wie das ganze in der Praxis funktioniert erklären wir euch nun Step-by-Step. Denn für uns war klar, unsere Reise könnte auch länger als 12 Monate dauern ;-).

Step by Step Guide – Weltreise und Arbeitsamt

Schritt 1: Die Kündigung

Der angenehme Teil zuerst „Ich bin dann mal weg„. Je nach Arbeitsvertrag muss man sein Arbeitsverhältnis 1-6 Monate vorher kündigen. Wir haben das ganze so knapp wie möglich gehalten. Man weiß ja nie was passiert und Sicherheit geht vor.

Schritt 2: Arbeitssuchend melden

Der erste Kontakt zum Arbeitsamt. Online muss man sich registrieren und bekommt dann 2-3 Tage später einen Pin per Post zugeschickt (irgendwie altmodisch, oder?). Anschließend kann man sich Online anmelden und sich Arbeitssuchend melden. Achtung, hier müsst ihr euch ordentlich Zeit nehmen und alle möglichen Daten über euch bereithalten. Das Arbeitsamt möchte nämlich alles wissen. Danach habt ihr erstmal ein Weilchen Ruhe. Ihr bekommt zwar Unterlagen zugeschickt, müsst aber zunächst nicht agieren.

Schritt 3: Arbeitslos melden

Frühestens 3 Monate vor, – spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit muss man persönlich zum Arbeitsamt und sich Arbeitslos melden. Den Antrag zum Arbeitslosengeld haben wir davor schon online ausgefüllt und abgeschickt.

Das einzige was dann noch gefordert wurde war eine Arbeitsbescheinigung deine(s/r) letzten Arbeitgeber. Diese wird, wie der Name schon sagt, von deinem Arbeitsgeber ausgefüllt und entweder direkt an das Arbeitsamt übermittelt oder an dich. Sobald das Arbeitsamt diesen Wisch hat, können sie dein Arbeitslosengeld berechnen und du solltest, wenn alles gut läuft, einen Bewilligungsbescheid bekommen.

Schritt 4: Der letzte Arbeitstag

Am 31.12.2017 hatten wir dann unseren offiziell letzten Arbeitstag.

Schritt 5: Arbeitslos

Von 01.01-2017-02.01.2017 sind wir in den Augen des Arbeitsamtes arbeitslos. Durch diesen Schritt erhöht sich dank einer Art Gesetzteslücke die Anwartschaft von 12 Monaten auf 4 Jahre. Sprich man hat anschließend 4 Jahre Anspruch auf sein Arbeitslosengeld und kann gechillt in seine Weltreise starten.

Schritt 6: Abmelden vom Arbeitsamt

Diesen Schritt kannst du prinzipiell immer durchführen, aber spätestens natürlich einen Tag bevor du das Land verlässt. Wir haben uns ca. 1 Woche vor Abreise abgemeldet, für den Fall, dass noch irgendwelche Infos oder Daten gebraucht werden. Ab dem 03.01.2017 waren wir dann nicht mehr verfügbar für den deutschen Arbeitsmarkt.

So viel zur Theorie, in der Praxis war das ein ganz schönes Hin und Her und weder Björn noch ich haben bis jetzt einen Bewilligungsbescheid erhalten. Wir halten euch aber auf dem Laufenden.

*Update (17/02/2016):Natürlich haben wir nochmal nachgehakt. Auf unsere erste Mail wurde nicht geantwortet, daher haben wir einfach kurz bei der Hotline angerufen. Die nette Dame hat uns dann bestätigt, dass wir nun 4 Jahre Zeit haben unseren Anspruch geltend zu machen, in unserem Fall heißt das, dass wir uns spätestens am 31.12.2020 arbeitslos melden sollten. Wir sind wirklich sehr erleichtert, auch wenn wir nicht wissen wie lange wir wirklich reisen und ob es überhaupt mehr als 12 Monate werden, ist es beruhigend zu wissen, dass man alle Zeit der Welt hat (im wahrsten Sinne des Wortes).

 

Rückkehr in die Heimat

Irgendwann ist auch mal Schluss und so hat auch jede Weltreise mal eine „Ende“. Sobald man weiß an welchem Datum man wieder in Deutschland sein wird, kann man sich online oder telefonisch arbeitlos und arbeitssuchend melden. Natürlich kann man das ganze auch persönlich machen, sobald man wieder im Lande ist. Wir werden diesen Artikel natürlich sofort optimieren sobald wir wieder zurück sind.

Habt ihr schon Erfahrungen zum Thema Weltreise und Arbeitsamt sammeln können? Dann immer rein damit ins Kommentarfeld. Bis dahin Stay tuned!

Für uns steht nun noch das Thema Krankenversicherungen auf dem Plan. Wofür wir uns schlussendlich entschieden haben könnte ihr unter dem Punkt Versicherungen nachlesen.

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2 Kommentare

  • Reply
    Martina & Max
    22. Dezember 2017 at 18:24

    Hallo Hannah,
    Hallo Björn,

    wir planen gerade auch eine Weltreise und haben auch schon einen Blog ins Leben gerufen.
    Das mit dem Arbeitslosengeld klingt irgendwie zu schön um wahr zu sein. Aber anscheinend hat das ja wirklich dann Alles so geklappt wie es klappen sollte oder?

    Viele Grüße

    Martina & Max

    • Reply
      globuspokus
      24. Dezember 2017 at 4:31

      Liebe Martina, Lieber Max, für uns hörte sich das auch zu schön an um wahr zu sein, aber das Arbeitsamt hat uns nach dem dritten mal Nachfragen versichert, dass wir nach unserer Weltreise Anspruch auf das Arbeitslosengeld haben. Ob es nun wirklich so ist, werden wir wohl auch erst nach unserer Rückkehr erfahren. Dazu schreiben wir natürlich nochmal einen gesonderten Blogeintrag. Ich hoffe wir konnten euch weiterhelfen :-)

      Viel Spaß auf eurer Reise
      Hannah & Björn

    Antworten